05.11.2013 - 8 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Hain hinterfragt den Geltungsbereich. Hier wird von Herrn Mahnel geantwortet.

 

 

Herr Neick lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst den Bebauungsplan Nr. 16, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Kalkhorst ist durch die Verwaltung rechtskräftig bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassende Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Am 27.11.2013 zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.