05.11.2013 - 6 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Di., 05.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel macht Ausführungen zu den Ergänzungen des Bauausschusses.
Herr Bosch nimmt ab 19:10 Uhr an der Sitzung teil, somit sind jetzt 11 von 12 Gemeindevertretern anwesend.
Herr Bosch hinterfragt die Zuwegung für den Landwirt. Herr Mahnel erläutert, dass dies im Satzungsbeschluss geregelt sein muss. Es ist geplant die Zuwegung beim Bach zu realisieren.
Herr Altmann hinterfragt die Finanzierung der Straße in 30 Jahren. Herr Neick erklärt, dass dies über die Straßenbaubeitragssatzung geregelt ist. Weiter hinterfragt Herr Altmann die Auswirkungen zur Zweitwohnsteuer. Hier tätigt Herr Neick Erläuterungen.
Herr Neick stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebots geprüft.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst fasst den Abwägungsbeschluss über die 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage zur Genehmigung der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst mit einer Stellungnahme beizufügen.
