02.10.2013 - 2.1 Baumabnahme auf einem Grundstück in Hohenkirchen

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Wortprotokoll

Frau Pieper teilt mit, dass auf dem Grundstück von Frau Friedburg ein Baum gefällt werden muss. Sie hinterfragt, ob durch diese Mitteilung gleich der Antrag beim Ordnungsamt gestellt ist. Frau Seemann erläutert, dass Frau Friedburg den Antrag schriftlich beim Ordnungsamt einreichen muss, da es gewisse Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Ein Antrag zur Baumfällung wurde durch Frau Friedburg nicht gestellt.