09.10.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 12 "Biogasan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Maren Domres
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi., 09.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller vom Büro bab ist zu diesem Sachverhalt anwesend und erörtert die Beschlussvorlage. Zur Umstellung des Planverfahrens B-Plan zum vorhabenbezogenen B-Plan. Es entbrennt eine rege Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern, hinsichtlich des Themas vorhabenbezogener B-Plan. Herr Kohl gibt als Hinweis, dass er Unterlagen für Biogasanlagen bekommen hat, aus sehr zuverlässiger Hand. Hierzu möchte er noch Rücksprache mit dem Amt Klützer Winkel halten bevor er sich zu der Beschlussvorlage positionier. Er sieht von Biogasanlagen ein großes Gefahrenpotential ausgehen, sowie dass ein Havarieplan zusätzlich erarbeitet werden müsste. Des Weiteren wird zum dem Beschluss der Punkt 2 rege diskutiert, da dort steht BHKW’s leistungsoffen, diese Aussage sorgt für Verwirrung. Es sollte im Beschluss leistungsoffen gestrichen werden. Im Zuge der Diskussion erläutert Herr Boge noch mal, warum der zusätzliche Gärrestbehälter notwendig ist, sowie dass die Lagerkapazität erhöht werden müsste. Herr Schmidt-Hahn möchte, dass die Aussage gemäß § 35 Abs. 1 Punkt 6 Buchstabe d) BauGB, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt 2 geschrieben steht als Diskussionsgrundlage gilt.
Es kommt zur Abstimmung.
Die Beschlussvorlage wird geändert beschlossen, unter Punkt 2 soll folgendes gestrichen werden:
„Durch die Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das installierte BHKW leistungsoffen gem. § 35 Abs. 1 Punkt 6 Buchstabe d) BauGB, in der jeweils gültigen Fassung, gefahren werden kann.“
Dies soll gestrichen werden bzgl. „leistungsoffen“.
Beschluss:
Der Bauausschuss und Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,
- Das am 19.12.2012 beschlossene Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 12 „Biogasanlage Zierow“ wird umgestellt und als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan fortgeführt.
- Die Umstellung betrifft ausschließlich das gewählte Bauleitplanverfahren, die Planungsziele und Grundsätze gelten wie folgt fort :
Plangebiet : Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 224/4, 224/5 (teilw.), 223/2 (teilw.) und 211/2 (teilw.), den Standort der vorhandenen Biogasanlage mit Zufahrt betreffend.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- planungsrechtliche Sicherung des Standortes der in Betrieb befindlichen Biogasanlage:
Durch die Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das installierte BHKW leistungsoffen gem. §35 Abs. 1 Punkt 6 Buchstabe d) BauGB, in der jeweils gültigen Fassung, gefahren werden kann.
Um die Lagerkapazitäten zu erhöhen, sollen der Bau einer Fahrsiloanlage sowie der Bau von Gärrestbehältern (gasdicht abgedeckt) Bestandteile dieser Planung werden.
- Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Vorhabens entstehen, zu tragen, hierüber sind städtebauliche Verträge zu schließen.
- Der Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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394,2 kB
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