22.08.2013 - 8.3 Reinigungspflicht der Anlieger

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Höhne teilt mit, dass unter anderem in der „Lindenstraße“ die Ränder der Straßen mit Gras bewachsen sind und in einem erheblichen Maße sich Sand auf dem Gehweg befindet. Die Bürger kommen ihrer Reinigungspflicht nicht nach.

Gleiches ist auch bei der Straße „Im Dorfe“ zu verzeichnen.

Herr Boge teilt mit, dass eine Satzung besteht, in der den Anliegern die Reinigungspflicht übertragen wurde. Er fordert die Verwaltung auf, entsprechend der Satzung vorzugehen. Hinsichtlich der Anlieger, die offensichtlich ihrer Pflicht nicht nachkommen, möglicherweise bis hin zur  Ersatzvornahme.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Die Einhaltung der Reinigungspflicht wird Anfang 2014 überprüft.