20.08.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel geht auf die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des B-Plans Nr. 22 ein

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Wohnbebauung. Für die angrenzenden Ferien- bzw. Wochenendehäuser als Bestandsgebäude im Geltungsbereich fehlen die notwendigen Abstandsflächen. Die Baugrenzen können nicht eindeutig dargestellt werden, ohne der Landesbauordnung zu widerlaufen.

Darüber hinaus bestehen zu klärende Fragen hinsichtlich des Brandschutzes.

Immissionsschutz und planungsrechtliche Belange wurden geäußert. Es gab einen privaten Einwand des Landwirtschaftsbetriebes „Erdbeerhof Glantz“.

Die neu erbaute Halle mit ihren Abfahrtsregelungen trägt zum Schallschutz bei.

Im Ergebnis der Abwägung der eingegangen Stellungnahmen wird auf einen neuen Geltungsbereich abgestellt.

Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die FFH-Belange schon im Rahmen der Planung im Strandbereich der Marina geführt und abgeholfen worden sind. Die drei Grundstücke im nunmehr verkleinerten Geltungsbereich des B-Plan Nr. 22 werden als vernachlässigbar klein angesehen.

Die Passage hinsichtlich der Abfahrtsregelungen der Schlepperfahrten des Landwirtschaftsbetriebes aus der immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme des Landkreises soll mit in die Begründung aufgenommen werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit  und die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage