13.06.2013 - 5 B- Plan Nr. 28 der Stadt Klütz Wohngebiet am Li...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel stellt den bisherigen Sachverhalt zur Erschließung des B-Plans Nr. 28 zusammen. Er geht dabei auf die tatsächlichen Nutzungen und Grundstücksgrenzen entlang der Festwiese hinter dem Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr ein. Er stellt 2 Varianten einer möglichen weiteren Bauleitplanung vor.

Der vorhandenen Stele ist mehr Bedeutung zu schenken,  deshalb zu versetzen bzw. in die Parkanlage zu integrieren. Sie soll der Öffentlichkeit mehr zugänglich gemacht werden.

 

Mit der LGE sollten vorab Gespräche geführt werden, damit jetzt schon Einfluss für die Erschließung und Vermarktung genommen werden kann. Es wird der Vorschlag unterbreitet, die LGE zum nächsten Bauausschuss einzuladen.

 

Das Wegerecht zwischen Wohnbebauung und Lidl ist bis zur Stadtvertretung zu klären. Die Gespräche mit den Eigentümern der Pachtgärten sind durch das Amt zu führen.

 

Es wird folgende Variante favorisiert:

 

Variante 2 mit Hecke und Wendehammer. Die Parkflächen/Grünfläche werden nicht in der Honorarabrechnung mit angerechnet. Es wird jedoch darauf Wert gelegt, eine Parkfläche auszuweisen, damit der Schutz der Großbäume bestandskräftig wird.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt der folgende Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Klütz für das Wohngebiet am Lindenring – Ergänzung des Wohngebietes.

Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 liegt im Norden bzw. Nordosten der Stadt Klütz.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

  • im Norden              durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,
  • im Westen               durch vorhandene Bebauung entlang des vorhandenen

Wohngebietes im Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring von der Wismarschen Straße,

  • im Osten              durch die Umgehungsstraße,
  • im Süden              durch die Wismarsche Straße.

 

Planungsziele:

Zusätzliche Einbindung von Flächen der Festwiese zwischen Feuerwehr und vorhandener Bebauung am Lindenring in das Plangebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

 

  1. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung sind die maßgeblichen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planungsziele zu unterrichten.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro am 30.07.2013 zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage