05.06.2013 - 21 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bernhard Reemtsma erklärt seine Befangenheit und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Neubau einer Lager-Werkstatthalle mit Heizungsanlage für einen landwirtschaftlichen Betrieb unter AZ 30506-13-08 vom 21.05.2013 herzustellen.

 

Das Einvernehmen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt. 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Bernhard Reemtsma

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Anlagen zur Vorlage

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