05.06.2013 - 13 Gemeinde Hohenkirchen - 7. Änderung des Teilflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufhebung des von der Gemeindevertretung am 15. Mai 2012 gefassten Feststellungsbeschlusses/ abschließenden Beschlusses (GV Hokir/05/12/6599).

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow.

 

  1. Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

An das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Plan wurde beim Landkreis zur Genehmigung eingereicht. Genehmigung wurde durch den Landkreis am 19.08.2013 erteilt. Durch Presse am 05.09.2013 Rechtskraft erlangt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2320&TOLFDNR=65051&selfaction=print