05.06.2013 - 12 Gemeinde Hohenkirchen - 7. Änderung des Teilflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche auf Grund der Information über die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow eingegangen sind, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zuge der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben.             
    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat die eingegangenen Stellungnahmen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Es ergeben sich:

- nur Hinweise.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

 

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