04.06.2013 - 8 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich östlich der Lindenstraße im Ortsteil Groß Schwansee, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

              - im Nordwesten:              von der "Lindenstraße"

- im Nordosten:              vom Grundstück "Lindenstraße" Nr. 90

- im Südosten:              von landwirtschaftlichen Flächen

- im Südwesten:              vom Grundstück "Lindenstraße" Nr. 84.

  1. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Gemeinde Kalkhorst wird gebilligt.
  2. Der Beschluss zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Mark Semrau

 

 

 

Herr Semrau nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro am 03.07.2013 zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.