13.05.2013 - 10 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann führt aus, dass die Begründung nicht hinreichend ausreichend ist, so dass nun die Ablehnung vom Ministerium für Inneres und Sport eingegangen ist.

 

Frau Palm verweist auf das o.g. Schreiben, worin hingewiesen wird, dass „Die zu verleihende kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung muss inhaltlich zutreffend sein, was durch einen von der antragstellenden Gemeinde zu belegenden, hinreichend bedeutenden Bezug erfolgt“.

Somit sollte die Klage einen hinreichenden, belegenden und bedeutenden Bezug haben, welches nur durch einen Fachmann erfolgen kann. Auch sollte die Klage im Gespräch mit dem Ministerium erarbeitet werden.

Die Stadtvertreter diskutieren neben der grundsätzlichen Frage, ob eine Rechtsanwalt beauftragt werden soll, welche Kosten eine Beauftragung (voraussichtlich 2.100,- Euro) auslöst.

 

Herr Fischer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters Klage gegen den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern in der Angelegenheit- Verleihung Beinamen „Schloßstadt“ zu führen.

Für die Wahrnehmung aller rechtlichen Interessen der Stadt Klütz wird ein Anwaltsbüro beauftragt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

Herr Fischer leitet die Vorlage zur weiteren Beratung in den Wirtschaft-, Tourismus- und Umweltausschuss.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Klage wurde fristgemäß eingereicht. Auf Anraten des Verwaltungsgerichtes Schwerin wurde die Klage mit Schreiben vom 28.05.2013 zurückgezogen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage