13.05.2013 - 15 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Die Stadtvertreter einigen sich die Empfehlung des Sozialausschusses anzunehmen, wobei Ziffer 1. b) nicht berücksichtigt werden soll.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz mit folgenden Änderungen:

§ 1 Abs. 1 „Die Schulsporthalle der Stadt Klütz ist Stadteigentum. Es handelt sich hierbei um eine Zweifeldhalle.“,

§ 3 Abs. 2 letzter Satz „Das Schulsekretariat hat einen Belegungsplan zu führen.“,

Anlage zu § 6 Abs. 1 - Entgelttarif

Ziffer 1. a)               Pro Feld für Jugendsport von 16 bis 18 Jahren für Vereine aus dem Bereich                             der Stadt Klütz (Sowie für Schüler, die älter als 18 Jahre sind.)“

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung angefertigt und vom Bürgermeister, Herr Fischer, unterzeichnet. Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel erfolgt.

 

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Anlagen zur Vorlage