16.05.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen.

 

  1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          südöstlich: durch die Klützer Straße

-          nordöstlich:   durch das Einkaufszentrum an der Klützer Straße

-          nordwestlich:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

-          südwestlich:  durch die Ortslage Wichmannsdorf

 

Die Plangebietsgrenzen können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Weiterführung der Neugestaltung einer Ortseingangssituation.

-          Überprüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs zur Anbindung der August –Bebel – Straße und des Plangebietes unter Berücksichtigung der technischen Bemessung.

-          Städtebauliche Arrondierung des Gutsdorfes Wichmannsdorf

-          Ausgestaltung und städtebauliche Einbindung der Übergänge und Arrondierungen zur Ortslage Boltenhagen

-          Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 wird Auswirkungen auf den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen haben. Eine Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.13

davon anwesend:.11

Zustimmung:.9

Ablehnung:.1

Enthaltung:.1

Befangenheit:.0

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Ordner angelegt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2312&TOLFDNR=64802&selfaction=print