16.05.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herzog vom Planungsbüro Mahnel erläutert den Abwägungsvorschlag. Frau Domres ergänzt, dass das Oberflächenwasser (RW) mit entsprechender Einleitgenehmigung in das Gewässer II. Ordnung im Waldweg eingeleitet werden soll. Hierzu ist eine Einleitgenehmigung erforderlich, die vor Satzungsbeschluss vorliegen muss.

 

Herr Herzog geht auf einzelne Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Seitens der Unteren Wasserbehörde ist nachgefordert worden, dass die Belange der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers zu klären ist, sowie ein hydraulischer Nachweis vor Satzungsbeschluss vorzuliegen hat. Die Untere Naturschutzbehörde fordert eine Ausgleichs- und Ersatzbilanzierung. Dabei wird festgelegt, dass das Defizit der Kompensationsmaßnahme innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 8 zur Kenntnis genommen wird. Es wird in Kenntnis des Defizits abgewogen. Eine hinreichende Begründung ist durch das Planungsbüro Mahnel zu erarbeiten. Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass die in den Jahren zuvor zurückgenommene massive Bebauung mit Stallanlagen als wesentlich vorteilhafter gesehen. Dieser Umstand ist zu berücksichtigen.

Des Weiteren geht Herr Herzog auf die Stellungnahme der Unteren Straßenaufsichtsbehörde ein. Es wird Bezug genommen auf den Aktenvermerk des Ingenieurbüros Möller. Es wird die Festlegung getroffen, dass die Toranlage an der Waldstraße möglichst zu erhalten ist. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund der beengten Verhältnisse der Straßenverkehrsflächen ein Richtungsverkehr (Einbahnstraßenregelung) erforderlich sein wird.

Darüber hinaus wird die Feststellung getroffen, dass die Ausführungsplanung noch zur baufachlichen Prüfung beim Landkreis Nordwestmecklenburg eingereicht werden muss.

Herr Herzog geht auf die Stellungnahme des Planungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Die Trauf- und Firsthöhen sowie die Geschossigkeit sollen fest definiert sein. Die Überschreitung der Baugrenze sollte im geringfügigen Ausmaß (ausschließlich eine Überschreitung, die nicht abstandsflächenrelevant ist) ermöglicht werden. Der Höhenbezugspunkt soll die Oberkante der zugehörigen Erschließungsstraße vermehrt oder vermindert um eine gewisse Höhe sein. Diese Höhe kann erst nach der endgültigen Einmessung der Höhenlage der natürlichen Topographie des Geländes festgelegt werden. Darüber hinaus wird die Aufhebung des B-Plan Nr. 1 „Auf dem Breiten Stein“ als Maßgabe gefordert.

Die veränderte Situation bzgl. der Löschwasserbereitstellung ist in dem Vertrag mit dem Zweckverband zu ergänzen, d. h. die Nutzungsvereinbarung ist dahingehend zu erweitern.

 

Herr Heidmann verliest den Beschlussvorschlag. Er lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die aufgrund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-                       zu berücksichtigende,

-                       teilweise zu berücksichtigende,

-                       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis  gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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