07.05.2013 - 11 Gemeinde Hohenkirchen - 7. Änderung des Teilflä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di, 07.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel erläutert den Sachverhalt und den Beschlussvorschlag zur 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow. Die Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde aufgrund es Bekanntmachungsfehlers versagt, insofern ist eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich geworden. In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange wurden unterrichtet. Von einigen Trägern öffentlicher Belange sind wiederholt Stellungnahmen eingegangen, jedoch handelt es sich hierbei um keine abwägungsrelevanten Dinge. Der Abwägungsbeschluss kann insofern neu gefasst werden.
Der Beschlussvorschlag wird von Frau Dr. Bernier verlesen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche auf Grund der Information über die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow eingegangen sind, wurden von der Gemeindevertretung behandelt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zuge der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat die eingegangenen Stellungnahmen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Es ergeben sich:
- nur Hinweise.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Gemeinde Hohenkirchen über die 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Gramkow unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.