07.05.2013 - 8.5 Klärung Satzungsrecht im Bereich der Stadt Klüt...

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Wortprotokoll

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Stadt Klütz einige leerstehende Häuser zum Verkauf stehen. Aus gegebenem Anlass soll geklärt werden, ob bei Verkauf dieser Häuser eine Festlegung derart erfolgen kann, dass Ferienwohnungen nur in Verbindung mit einem Hauptwohnsitz als Erstwohnsitz, für diese Häuser festgelegt werden kann. Da Ferienwohnungen für die neuen Eigentümer viel lukrativer sind, besteht der Verdacht, dass leerstehende Häuser vorrangig als Ferienwohnung vermietet werden sollen und diese Häuser in der Innenstadt damit ein Großteil des Jahres leer stehen. Es soll geprüft werden, wie im Bereich der Innenstadt die Nutzungsart festgelegt werden kann.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Nutzungsänderung von Wohnnutzungen zu Ferienwohnungen sind grundsätzlich beim Lk zu genehmigen, ansonsten sind es illegale Nutzungen. Zum Thema FeWo im Stadtgebeit ist Mitteilungsvorlage für WTU und SV erarbeitet und Zur kenntnis genommen worden;