25.03.2013 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann hinterfragt, welche Auswirkungen der Aufstellungsbeschluss mit sich zieht. Frau Schultz erklärt, dass es sich hierbei nur um einen Aufstellungsbeschluss handelt, der keine Auswirkungen hat.

 

Frau Palm hinterfragt, ob hier nur ein Hotel und keine Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Frau Schultz erklärt, dass dieser Aufstellungsbeschluss ein Sicherungsmittel ist.

 

Herr Maerz hinterfragt, ob hier keine Kosten entstehen bzw. wer diese trägt. Frau Schultz erläutert, dass dieser Aufstellungsbeschluss von der Verwaltung entworfen wurde und kein Planungsbüro diesen erstellt hat und somit keine Kosten entstehen.

 

Herr Jung hinterfragt, warum die Schloßstraße im Plan mit beinhaltet ist. Frau Schultz kann dies jetzt nicht erklären, sie führt aber aus, dass es nur ein Aufstellungsbeschluss ist, der immer geändert werden kann.

 

Herr Nevermann hinterfragt die Umweltprüfung, die von Frau Schultz erklärt wird.

 

Herr Fischer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 33 für den Bereich Am Markt Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

 

Nördlich:              der Markt der Stadt Klütz,

südöstlich:              durch vorhandene Wohnbebauung Wismarschen Str. und Neuer Weg,

westlich:              durch vorhandene Wohnbebauung an der Schloßstraße.

 

Planungsziele:

Ausweisung und Festsetzung eines Sondergebietes Hotel mit zugehöriger Infrastruktureinrichtung .

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Bekanntmachung erfolgt durch Frau Mertins.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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