25.03.2013 - 9 Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Palm hinterfragt, ob bei den Stimmenthaltungen im Bauausschuss Gründe zur Enthaltung vorlagen. Herr Schmoldt verneint dieses.

 

Frau Palm hinterfragt, ob es sich bei den Flächen um Eigentum der Stadt handelt. Frau Schultz bejaht dieses.

 

Herr Fischer stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32  „Strand an der Wohlenberger Wiek“ - Regelung der Infrastruktur. Einbezogen werden Flächen nordöstlich und südwestlich der Landesstraße.

Das Plangebiet wird wie in der Anlage 1 dargestellt begrenzt:

-          im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,

-          im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,

-          im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,

-          im Nordosten im wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße und in einem Teilbereich durch ergänzende Einbeziehung von weiteren Flächen für Infrastruktur; nordöstlich der Landesstraße erweitert um einen kleinen Teilbereich. Es handelt sich hier um den Standort TB 6 gemäß Zielsetzung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Planungsziele:

-          Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,

-          Regelung der Lage von Parkplätzen,

-          Punkturelle Standpunkte für Versorgung und Infrastruktur zur dauerhaften Nutzung,

-          Regelung der Versorgungsinfrastruktur,

-          Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,

-          Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,

-          Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,

-          Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Ordner dazu angelegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage