03.04.2013 - 6 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder führen eine rege Diskussion zu dem Thema Entgelte in der Sporthalle Klütz durch. Frau Schöbel verweist darauf, dass Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre generell von einer Zahlung freigestellt werden sollten. Die Ausschussmitglieder sehen in der Satzung keinen generellen Änderungsbedarf, da pro Feld ja bereits in der Entgelttarifordnung aufgeführt ist und somit problemlos bei Sportvereinen, die nur ein Feld nutzen auch nur ein Feld abgerechnet werden sollte und bei Sportvereinen, die, so wie der Fußballverein, zwei Felder nutzen auch zwei Felder abgerechnet werden sollen.

 

Frau Schöbel beantragt die Änderung in den Entgelttarifen Punkt 1a und 1b, dort sollte der Zusatz pro Feld jeweils rausgestrichen werden, da Jugendliche somit begünstigt werden könnten.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz mit folgenden Änderungen:

§ 1 Abs. 1 „Die Schulsporthalle der Stadt Klütz ist Stadteigentum. Es handelt sich hierbei um eine Zweifeldhalle.“,

§ 3 Abs. 2 letzter Satz „Das Schulsekretariat hat einen Belegungsplan zu führen.“,

Anlage zu § 6 Abs. 1 - Entgelttarif

Ziffer 1. a) „Pro Feld für Jugendsport von 16 bis 18 Jahren für Vereine aus dem Bereich der Stadt Klütz (Sowie für Schüler, die älter als 18 Jahre sind.)“ und

Ziffer 1. b) „Pro Feld für Jugendsport von 16 - 18 Jahren für

                            -Vereine der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

                            -Fremdvereine

(Sowie für Schüler, die älter als 18 Jahre sind.)“

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2288&TOLFDNR=64130&TOLFDNR=64130&selfaction=print