14.03.2013 - 9 Beschlusss zur 7. Änderung des Flächennutzungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der Spitze des Anlegers ist eine Fläche für die Öffentlichkeit vorzuhalten. Die Zuwegung dorthin ist ebenfalls im jedem Fall der Öffentlichkeit zugänglich zu halten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz für den Bereich am Anleger an der Wohlenberger Wiek. Es handelt sich um die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  2. Die Planbereichsgrenzen bzw. Grenzen des Änderungsbereiches sind in der Übersicht dargestellt. Es handelt sich um Flächen am Anleger und östlich der Landesstraße.

Die Planbereichsgrenzen ergeben sich wie folgt:

-          im Norden: Wasserflächen,

-          im Osten: Wasserflächen,

-          im Süden: Wasserflächen,

-          im Westen: Verlauf der Landesstraße und Grenze des Geltungsbereiches der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Klütz an der Steilküste.

  1. Die Planungsziele sind:

-          Herstellung der Übereinstimmung zwischen dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11,

-          Rücknahme der Fläche für die Mole,

-          Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäusern auf dem Anleger,

-          Vorbereitung von Anlagen für die Infrastruktur,

-          Erörterung der Entwicklung am Strand.

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage