14.03.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird derzeit verzichtet, da eine Veränderungssperre immer an Fristen geknüpft ist. Die Veränderungssperre kann immer noch erlassen werden, wenn es der Stadt Klütz erforderlich erscheint.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 für den Bereich Am Markt Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

 

Nördlich:              der Markt der Stadt Klütz,

südöstlich:              durch vorhandene Wohnbebauung Wismarschen Str. und Neuer Weg,

westlich:              durch vorhandene Wohnbebauung an der Schloßstraße.

 

Planungsziele:

Ausweisung und Festsetzung eines Sondergebietes Hotel mit zugehöriger Infrastruktureinrichtung .

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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