14.03.2013 - 7 Erlass eines Bebauungsplanes in der Stadt Klüt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Sievert vom BBL als zuständige Behörde für die Sanierung von Schloß Bothmer im Auftrag des Landes MV als Eigentümer stellt das gewünschte Parkplatzkonzept des Landes M-V vor, dass mit Inbetriebnahme des Schloßes umgesetzt werden soll.

Seitens des Bauausschusses wird darauf verwiesen, dass auch der städtische Parkplatz in der Schloßstraße in das Parkplatzkonzept einbezogen werden soll.

Das vorgelegte Konzept wird in dieser Form nicht mitgetragen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Ortseingangsbereich der Stadt Klütz. Städtebaulich ist eine direkt sichtbare sehr verdichtete Bebauung an dieser Stelle nicht wünschenswert. Die Bebauung sollte sich mehr einfügen und nicht das gesamte Grundstück auslasten. Eine großzügige Durchgrünung und Terrassierung der Fläche muss erfolgen.

Gleichzeitig macht der Bauausschuss sehr deutlich, dass der städtische Parkplatz im Bereich Schloßstraße stärker eingebunden werden muss. Durch die Nutzung dieses Parkplatzes verspricht sich die Stadt Klütz, dass die Besucher des Schlosses animiert werden auch die Stadt zu erkunden, da sich dieser Parkplatz wesentlich dichter am Stadtzentrum befindet. Es wird vorgeschlagen ein dreistufiges System für den Ausbau der Parkplätze vorzusehen.

- Stufe 1: Ausbau des bereits vorhandenen Parkplatzes direkt am Zugang zum Schloß ca 50 Parkplätze

- Stufe 2: Ausbau des Parkplatzes Schloßstraße unter Kostenbeteiligung des Landes und Einwerbung von Fördermittel

- Stufe 3: Ausbau des Parkplatzes im Dreiecksbereich Umgehungsstraße

 

Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:

Seitens des Landes MV ist eine Kalkulation vorzulegen wie viele Stellplätze erforderlich sind für Besucher, Mitarbeiter, Zulieferer, Busse. Nach Vorlage dieser Kalkulation wird die Stadt Klütz eine endgültige Entscheidung treffen.

 

Herr Sievert vom BBL erklärt, dass eine grundsätzliche Beschlussfassung der Stadt Klütz erforderlich, dass im Dreiecksbereich Umgehungsstraße der Bau eines Parkplatzes möglich ist, wobei noch keine Festlegungen zu Kapazitäten getroffen werden. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um weitere Gelder einwerben zu können.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Vorgehensweise:

Grundsätzlich stimmt die Stadt Klütz der Schaffung eines Parkplatzes im Dreiecksbereich der Umgehungsstraße zu. Kapazitäten und Beschaffenheit werden später festgelegt.

Seitens des Landes MV ist eine Kalkulation der erforderlichen Stellplätze vorzulegen. Die Stadt Klütz wünscht einen stufenweisen Ausbau der Parkplätze.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2283&TOLFDNR=63690&TOLFDNR=63690&selfaction=print