12.03.2013 - 6 Ausgleichsmaßnahme B-Plan Nr. 1...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden inhaltlich zusammen behandelt, aber getrennt abgestimmt.

 

Herr Herzog vom Planungsbüro Mahnel erläutert, die Ausgleichsmaßnahme für die Aussichtsplattform Hohen Schönberg. Das gemeindeeigene Flurstück Nr. 9 in Hohen Schönberg ist vorgesehen für eine Heckenbepflanzung. Bei einer Bepflanzung dieses Grundstückes mit einer Hecke bleiben Ausgleichswerte übrig die nicht für die Aussichtsplattform benötigt werden. Diese sollen als Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan Nr. 16 Klein Schwansee angerechnet werden. Die restliche Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan Nr. 16 Klein Schwansee der Gemeinde Kalkhorst soll im Weiteren auf dem Flurstück am Ortseingang rechts, das sich noch im Eigentum der Landgesellschaft befindet durchgeführt werden. Hier soll eine Streuobstwiese angelegt werden mit etwa 15 Obstbäumen.

Der Planer schlägt vor dieses Grundstück in Gänze von der Landgesellschaft zu erwerben, um die Streuobstwiese zu vergrößern, dadurch könnten Ausgleichspunkte bevorratet werden, für weitere Bauleitplanverfahren.

 

Der Bauausschussvorsitzende Herr Petrs lässt über die Ausgleichsmaßnahme B-Plan Nr. 16 abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt als Ausgleichsmaßnahme zum B-Plan Nr. 16 die Restpunkte aus der Heckenpflanzung Aussichtsplattform in Hohen Schönberg anzusetzen und zusätzlich eine Streuobstwiese am Ortseingang rechts, von Klein Schwansee, mit 15 Bäumen zu pflanzen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0