11.12.2013 - 6 Vorstellung des Wirtschaftsplanes 2014; hier 1....

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellt der 1. Stellv. Bürgermeister Herr Christian Schmiedeberg heraus, dass vereinzelte Positionen im Wirtschaftsplan rechtlich noch nicht hundertprozentig definiert werden können. Es bedarf einiger separater Gemeindevertreterbeschlüsse, die gemeinsam mit dem Amt Klützer Winkel zeitnah erarbeitet und umgesetzt werden sollen. Er empfiehlt den Kurbetriebsausschussmitgliedern den Wirtschaftsplan 2014 auf dieser Sitzung nur zu beraten.

 

Frau Bräunig unterbricht die Sitzung bis Frau Hörl eintrifft.

 

Frau Hörl trifft 19.10 Uhr ein und nimmt an der Sitzung teil.

 

Frau Bräunig bittet um Abstimmung über Erteilung des Rederechts der Mitarbeiter der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0

 

Frau Bräunig übergibt das Wort an Frau Hörl und bittet um Vorstellung des 1. Entwurfes des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen für das Wirtschaftsjahr 2014.

 

Frau Hörl begrüßt die Anwesenden und stellt den Kurbetriebsausschussmitgliedern die einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes vor.

 

Zu den konkreten Fragen der Kurbetriebsausschussmitglieder zu vereinzelten Positionen im Wirtschaftsplan wie Erträge aus Prospekte und Zinsaufwendungen geben Frau Hörl und die Mitarbeiter der Kurverwaltung gezielte Erklärungen ab.

 

Zu längerer Diskussion kommen die Kurbetriebsausschussmitglieder bei den geplanten Investitionen beziehungsweise beabsichtigten Fördermaßnahmen wie Neubau Dünenpromenade auf Hochwasserschutzdüne, Neubau von 2 innovativen öffentlichen WC-Anlagen als auch innovative und energetische Modernisierung von 6 WC-Anlagen.

 

Im Raum stehen für die Kurbetriebsausschussmitglieder die Fragen, ob sich der Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen finanziell alle Maßnahmen leisten kann bzw. wie der Eigenbetrieb diese Maßnahmen finanziert.

 

Frau Hörl weist bei den geplanten Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen darauf hin, dass die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen diesbezüglich überall Beschlüsse gefasst  hat und die Kurverwaltung diese Beschlüsse nur umsetzt. Welche Maßnahmen gefördert und überhaupt umgesetzt werden können kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesagt werden, da das Landesförderinstitut noch keine Aussagen für die Förderperiode 2014 tätigen kann. Aussicht auf Förderung konnte jedoch nur erreicht werden, wenn die Förderanträge alle in 2013 gestellt werden.

 

Im Allgemeinen sind sich die Kurbetriebsausschussmitglieder einig, dass ins Ostseebad Boltenhagen, langfristig gesehen, investiert werden muss. Wie und in welchem Umfang bleibt offen.

 

Frau Bräunig bittet um weitere Fragestellung und stellt fest, weitere Fragen gibt es keine.

 

Frau Bräunig stellt den Antrag: Der Kurbetriebsausschuss soll den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen für das Wirtschaftsjahr 2014 zeitnah neu beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .

davon anwesend:                                          .

Zustimmung:                                                        .

Ablehnung:                                                        .

Enthaltung:                                                        .

Befangenheit:                                                        .             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: