10.04.2013 - 5 Bäderschifffahrt - Umsetzung vertraglicher Rege...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Hörl informiert die Kurbetriebsausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Nutzung der Seebrücke des Ostseebades Boltenhagen.

 

Gemäß Brückennutzungsordnung für die Seebrücke Ostseebad Boltenhagen und der Gebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Benutzung der Seebrücke werden im Wirtschaftsjahr 2013 die Fremdanleger vertraglich gebunden und veranlagt.