28.01.2013 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Auf Nachfrage von Stadtvertretern wird informiert: Der Geltungsbereich des Planes muss bis zur Aufstellung des Vorentwurfes konkretisiert werden; der Aufstellungsbeschluss erzeugt keine Kosten für die Stadt Klütz.

 

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 für den Bereich an der Bamburg zwischen der Landesstraße und vorhandener Wohnbebauung an der Bamburg.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

 

Nordöstlich:              durch vorhandene Wohnbebauung,

südöstlich:              durch die Landesstraße, Umgehungsstraße,

westlich:              durch vorhandene Wohnbebauung an der Bamburg und Garagen.

 

Planungsziele:

Ausweisung und Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Berücksichtigung von Infrastruktureinrichtungen, wie Kita und Berücksichtigung von Wohnanlagen für betreutes Wohnen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschluss am 05.03.2013 an Planungsbüro Mahnel weitergeleitet.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage