31.01.2013 - 11 Beschluss zum Erlass einer Duldungsverfügung üb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Auch hier stellt Herr Schmiedeberg den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde erst dann unterstützend eingreift, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann. Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

Es kommt nunmehr zum Beschluss unter Berücksichtigung des eingebrachten Antrages.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen als Trägerin der Straßenbaulast beschließt, zur Aufrechterhaltung der Öffentlichkeit des Gehwegs im Bereich des Flurstücks 41/8 der Flur 1 der Gemarkung Boltenhagen gegen die Eigentümerin des Flurstücks 41/8 eine Verfügung erlassen, mit der diese zur Duldung der öffentlichen Nutzung des Gehwegs verpflichtet wird, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Die Duldungsverfügung wurde entsprechend der Beschlussfassung für Frau Koch erlassen.

 

 

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