31.01.2013 - 10 Beschluss zum Beitritt zu einer Klage auf Fests...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Den Gemeindevertretern liegt ein Schreiben der betroffenen Grundstückseigentümerin vom heutigen Tage vor. Darin erbittet sie die Möglichkeit, eine gütliche Einigung mit dem Eigentümer Strandhotel Boltenhagen GmbH & Co. KG zu erzielen, bevor die Gemeinde weitere Maßnahmen einleitet.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über diese neue Situation und erklären, dass eine gütliche Einigung Vorrang hat. Allerdings sollte diese Möglichkeit nicht zeitlich unbegrenzt gegeben werden.

 

Herr Schmiedeberg stellt den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass die Gemeinde erst dann unterstützend eingreift, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann. Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

Es kommt nunmehr zum Beschluss unter Berücksichtigung des eingebrachten Antrages.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Eigentümer Strandhotel Boltenhagen GmbH & Co. KG als Nebenintervenient in deren beim Amtsgericht Grevesmühlen – Az. 2 C 13/13 – anhängigen Rechtsstreit gegen die Eigentümerin des Flurstücks 41/8 der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen zu unterstützen, sofern zwischen den Parteien eine gütliche Einigung binnen 4 Wochen nicht hergestellt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Eine Außergerichtliche Einigung mit Frau Koch konnte binnen 4 Wochen nicht erzielt werden. Beitrittserklärung zur Klage wird durch Anwaltskanzlei vorbereitet. Erledigt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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