12.02.2013 - 7 Beschluss der Gemeinde Kalkhorst über die frühz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hain hinterfragt, warum keine baugestalterischen Festsetzungen im Plan getroffen worden sind. Seitens der Verwaltung wird dargelegt, was unter einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu verstehen ist, nämlich das der Bebauungsplan auf ein konkretes noch vorzulegendes Vorhaben zugeschnitten wird. Dies erfolgt in der zweiten Beteiligungsrunde zum Bebauungsplan. Gemeinsam verständigt man sich darauf, dass in der ersten Beteiligungsphase, die jetzt zur Beschlussfassung ansteht, die gestalterischen Festsetzungen noch entbehrlich sind.

 

Der Bürgermeister stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 wird mit einer öffentlichen frühzeitigen Auslegung im Amt Klützer Winkel vorgenommen. Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Einsicht der Bebauungsplanung gegeben. Die Bebauungsplanung kann in den Dienststunden im Amt Klützer Winkel, Bauamt fachkundig erörtert werden. Stellungnahmen können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufzufordern..

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .12

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

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Anlagen zur Vorlage