19.12.2012 - 19 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der im Bauausschuss zur Abstimmung gebrachte Beschluss bzw. die Festlegungen werden zur Abstimmung gebracht.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509), sowie gemäß § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen.

 

  1. Der  Satzungsbeschluss dient als Grundlage für              
    - die Genehmigung des Bebauungsplanes              
    - oder die ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplanes nach Genehmigung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Ortsteil Wohlenhagen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten und die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschluss an PBM weitergeleitet. Unterlagen zur Genehmigung werden durch das PBM vorbereitet.

 

 

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