17.12.2012 - 12 Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Fischer ist auch für diesen Tagesordnungspunkt befangen; Herr Jung übernimmt weiter die Sitzungsleitung.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresrechnung 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            . 14

davon anwesend:                                          . 11

Zustimmung:                                                        . 10

Ablehnung:                                                        . 0

Enthaltung:                                                        . 1

Befangenheit:                                                        . 1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Dieter Fischer.

 

Nach Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt Herr Fischer erneut die Sitzungsleitung.