13.12.2012 - 22 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hans-Otto Schmiedeberg tätigt kurze Erläuterungen zur 1.Nachtragshaushaltsatzung. Er weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung gegenüber der Fassung der Empfehlung des Finanzausschusses noch Änderungen vorgenommen worden sind:

-          Erhöhung der Gerichts-, Anwalts-, Notar-, und Gerichtsvollzieherkosten um 30.000 €

-          Einarbeitung von 700,00 € für die Seniorenweihnachtsfeier.

Herr H.-O. Schmiedeberg tätigt  Ausführungen zum Stand des Ergebnis-, als auch des Finanzhaushaltes und stellt eine positive Entwicklung fest. Er teilt mit, dass die Liquiditätssumme derzeit bei 1,2 Millionen liegt und in Beibehaltung der derzeitigen Disziplin davon ausgegangen wird, dass die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auch in den nächsten Jahren finanziell gut dar stehen wird.

Frau Werner fragt an, wie es zu der erheblichen Erhöhung der Gerichts-, Anwalts-, Notar- und Gerichtsvollzieherkosten kommen kann. Frau Maaß wird einstimmig das Rederecht erteilt.

Sie teilt mit, das ursprünglich 50.000 € geplant waren, nunmehr eine Erhöhung auf 80.000 € erfolgt ist. Diese Kosten beinhalten unter anderem die Kosten für Klageverfahren hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer, aus den Jahren vor der Einatmung von Boltenhagen, der Pauschalvergütung laut den Verträgen, den Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, als auch die Kosten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen mit Herrn Olaf Claus.

Frau Werner bittet ebenfalls um Erläuterung zum Ergebnishaushalt - Kostenstelle 52531000 Kostenerstattung an Eigenbeträgen. Frau Maaß erläutert, dass es sich hierbei um Kostenerstattung in Bezug auf Bauhofleistungen handelt. Mit der Zuordnung des Bauhofes zur Kurverwaltung sind seitens der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die für die Inanspruchnahme von Bauhofleistungen entstandenen Kosten zu erstatten. Es handelt sich insbesondere um die Produkte Schule, in Höhe von 24.000 €, Gemeindestraßen, in Höhe von 9.100 €, Straßenreinigung und Winterdienst, in Höhe von 43.500 €, und öffentliches Grün, in Höhe von 94.800 €.

Frau Werner fragt, warum die Sonderumlage an das Amt auf 130.000 € erhöht wurde.

Herr Ch. Schmiedeberg teilt mit, dass dies auf der Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung in Verbindung mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag erfolgt. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.

Herr Ch. Schmiedeberg lässt über die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012 abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

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