13.12.2012 - 23 Beschluss zur Annahme verschiedener Spenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sager erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Chr. Schmiedeberg erläutert die Beschlussvorlage. Es kommt zu einer Diskussion der Mitglieder der Gemeindevertretung. Herr Seidel fragt an, aus welchen Gründen nicht alle Spender aufgeführt worden sind. Er bezieht sich dabei auf Spenden die direkt an Vereine erfolgt sind. Herr Chr. Schmiedeberg weist darauf hin, dass die hier aufgeführten Spenden über die Gemeinde vereinnahmt werden sollten.

Herr Steigmann bittet um Erläuterung in wie weit der Betrag in Höhe von 750,00 € Einnahmen darstellt. Frau Maaß teilt mit, dass in der Kameralistik die Spenden lediglich als durchlaufende Gelder auf den sogenannten VV Konten verbucht wurden. Nunmehr stellen die Spenden sonstige laufende Erträge da und sind bei den Erträgen und bei den Einzahlungen zu verbuchen. Dem gegenüber stehen dann der Aufwand und die Auszahlung.

Herr Schmiedeberg lässt über Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die in der Anlage genannten Zuwendungen in Höhe von insgesamt 750,00 € zu dem genannten Zweck anzunehmen.

Gleichzeitig werden die Sachspenden in Höhe von 2.900,00 € angenommen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Ulrich Sager

 

Nach der Abstimmung betritt Herr Sager den Sitzungsraum und nimmt wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage

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