12.12.2012 - 19 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 12.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - wird begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftliche Brachflächen,
- im Süden durch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke
der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und 5,
- im Südwesten durch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen
Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,
- im Westen durch die Klützer Straße,
- im Nordwesten durch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg
zur „Alten Schmiede“,
- im Osten durch landwirtschaftliche Brachflächen.
- Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit dem erneuen Entwurf zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu unterrichten.
- Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
6. Die Erschließungskosten sind parallel zu ermitteln.
Anlagen zur Vorlage
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