12.12.2012 - 19 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herzog vom beauftragten Ingenieur-Büro Mahnel macht Ausführungen zum Sachverhalt.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Veränderungen. Um hier schneller voranzukommen, wird der Beschluss um folgenden Satz ergänzt:

6. Die Erschließungskosten sind parallel zu ermitteln.

 

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Beschluss:

Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - wird begrenzt:

-          im Norden               durch landwirtschaftliche Brachflächen,

-          im Süden                            durch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke

der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und 5,

-          im Südwesten              durch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen

Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,

-          im Westen                            durch die Klützer Straße,

-          im Nordwesten              durch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg

zur „Alten Schmiede“,

-          im Osten                            durch landwirtschaftliche Brachflächen.

 

  1. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  2. Der erneute Entwurf des B-Planes Nr. 8 für das Ortszentrum Damshagen - Gebiet um die „Alte Schmiede“ und Feuerwehr - und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit dem erneuen Entwurf zu beteiligen und von der erneuten Auslegung zu unterrichten.
  4. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Damshagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  5. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

      6.              Die Erschließungskosten sind parallel zu ermitteln.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

19.03.2013  15:43:16    Mertins, Carola  - Status auf "Erledigt" gesetzt

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2234&TOLFDNR=62731&selfaction=print