22.11.2012 - 5 Satzung über den B-Plan 28 "Erweiterung Lindenring...

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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt das Ergebnis der Abstimmung mit dem Straßenbauamt Schwerin zur Schaffung einer neuen Möglichkeit der Erschließung des B-Plan Nr. 28 „Erweiterung Lindenring“ vor. Er geht dabei auf den Vorschlag ein, eine Einfahrtsregelung unmittelbar an der Boltenhagener Straße mit Einbahnstraßenregelung für die neue Anwohnerstraße und einer Ausfahrt im Lindenring vor. Notwendige Stellplätze sind in der Verkehrsfläche als Längsparker neben möglichen Begrünungen vorgesehen. Auf die im B-Plan vorgesehene Wendeanlage könnte verzichtet werden. Hier kann ggfs. zusätzlich ein Bauplatz angeordnet werden. Die Ausfahrt im Lindenring gestaltet sich aufgrund der sehr engen Grundstückssituation als schwierig. Im Rahmen einer B-Plan Änderung wird darauf abgestellt werden müssen, dass planungsrechtlich eine breitere Ausfahrt (mind. 6 m) vorzusehen ist. Auf diese Weise kann zukünftig (z.B. bei Eigentumsänderungen) die notwendige Erschließungsfläche gesichert werden.

Problem der Erschließung des rechtskräftigen B-Plan Nr. 28 sind die sehr hohen Erschließungskosten. Deshalb wird der Vorschlag unterbreitet, die Erschließungsanlage in mindestens zwei Abschnitte zu unterteilen. Der erste Abschnitt ist von der Einfahrt Boltenhagener Straße bis zur Ausfahrt im Lindenring vorgesehen. In diesem ersten Erschließungsbereich wären bis zu 16 Grundstücke erschlossen und zum Verkauf anzubieten.

In einem späteren zweiten Bauabschnitt kann die Straße bis in Richtung Gewerbegebiet weiter geführt werden. Bis zur Realisierung des zweiten Abschnittes ist eine provisorische oder zeitlich begrenzte Wendeanlage vorzusehen.

Für die 1. Änderung des rechtskräftigen B- Plan Nr. 28 schlägt Herr Mahnel vor, vorerst nur die entscheidenden Träger öffentlicher Belange zu beteiligen: Feuerwehr, Gasversorger, Zweckverband GVM (Regenwasserentsorgung), Landkreis Nordwestmecklenburg sowie das Straßenbauamt Schwerin. Die Änderungen einer Bauleitplanung sollten dabei nur auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Höhenanbindung entlang der Boltenhagener Straße ist genauestens zu prüfen. Liegen die Ergebnisse der TÖB´s zur weiteren Erarbeitung als Planungsgrundlage vor, sind die Erschließungskosten erneut zu ermitteln.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Möglichkeit zu prüfen, nur die bestehende Einfahrt im Lindenring als Zufahrt zu nutzen. Hierzu sind die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke zu prüfen.

Das Thema zur Änderung der Bauleitplanung B 28 wird insofern im kommenden Bauausschuss erneut beraten.

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