28.11.2012 - 5 Gespräch mit dem SV Klütz

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Wortprotokoll

Zunächst erfolgt ein Rundgang durch das Sportlerheim, danach erfolgt die Aussprache und Diskussion. Durch die Vertreter des Sportvereins, Herrn Drochner, Herrn Schüler und Herrn Griese, werden folgende Punkte angesprochen:

 

-                      Der Sportverein braucht unbedingt die Verträge als rechtliche Grundlage für die Zukunft.

-                      Der Vertrag mit Frau Werner endet am 31.12.2012, sie kann nur weiterbeschäftigt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist, dafür ist die finanzielle Unterstützung der Stadt zwingend notwendig.

-                      Die Vertragsentwürfe liegen dem Sportverein leider noch nicht vor, dementsprechend kann auch nicht eingeschätzt werden, ob diese durch den Sportverein akzeptiert werden können.

-                      Sollte die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Klütz nicht oder nicht in der beantragten Höhe erfolgen, muss die Stadt Klütz den Sportplatz und die dazugehörigen Anlagen selbst pflegen und auch die weitere Arbeit des Sportvereins wird sehr erschwert.

-                      Da der Bolzplatz und der dort befindliche Sportplatz nicht verschlossen sind, kommt es häufig zu Schäden (z. B. wurde der Platz durch das Befahren mit verschiedenen Fahrzeugen beschädigt (zerfurcht) und die Netze an den Toren wurden versengt).

 

Von den Mitgliedern des Sozialausschusses werden folgende Hinweise gegeben:

 

-                      Über die Agentur für Arbeit sollte erfragt werden, ob es eine Möglichkeit der Förderung der Stelle von Frau Werner gibt, eventuell über das Programm „50+“.

-                      Die Arbeit des Sportvereins, gerade im Bereich der Kinder und Jugendlichen, wird sehr hoch eingeschätzt.

-                      Müsste die Stadt Klütz die Arbeiten z. B. durch den Bauhof ausführen lassen, die zurzeit noch vom Sportverein ausgeführt werden, würden die Kosten dafür erheblich höher sein.

-                      Es ist außerdem zu bedenken, dass der Sportplatz auch für den Schulsport vorgehalten werden muss.

 

Folgende Punkte sind zu klären:

 

-                      Dem Sportverein sollten die Entwürfe für den Gebrauchsüberlassungsvertrag und die Finanzierungsvereinbarung vorgelegt werden.

-                      Es ist zu klären, was mit dem Erdwall am Parkplatz zum Zugang zu Schloß Bothmer passieren soll und welche Auswirkungen das für den Sportplatz hat.

-                      Gibt es eine Möglichkeit den oberen Sportplatz und den dort befindlichen Bolzplatz ab einer bestimmten Uhrzeit abzuschließen bzw. anderweitig zu sichern? Dazu ist zu überprüfen, was die Finanzierungsvereinbarung mit dem DFB dazu aussagt, und ob eventuell eine Satzung über die Nutzung der Sportanlagen erlassen werden könnte.

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