18.10.2012 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel stellte die eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belage zum Bebauungsplan vor. Zwei maßgebende Dinge sind mit dem Bauausschuss abzustimmen.

  1. Lage der Wasserfläche
  2. Waldabstand bezogen auf die Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Klütz befinden.

 

Zu 1.:              Lage der Wasserfläche:

Im Bebauungsplan ist eine Wasserfläche dargestellt. Im Zuge der technischen Planung hat sich ergeben, dass die Wasserfläche umgelagert werden muss. Dieser Umlagerung der Fläche hat der Bauausschuss bereits zugestimmt. Es erfolgt eine nachträgliche Anpassung des Bebauungsplanes. Die betroffenen Bauflächen werden entsprechend größenmäßig verlagert.

Zu 2.:              Waldabstand:

Die Forstbehörde hat vorgegeben, dass der Waldabstand von 30 m bezogen auf die Bäume, die im Bereich „Klützer Bach“ stehen, einzuhalten ist. Eine Unterschreitung des Waldabstandes auf 20 m wird grundsätzlich abgelehnt. Herr Mahnel stellte 2 Varianten vor, für die Umplanung. Variante 1: Die Wendeanlage bleibt an der im Plan vorgegebenen Stelle, lediglich die Baugrundstücke müssen so positioniert werden, dass sie aus dem Waldabstandsbereich heraus sind. Variante 2: Die Wendeanlage wird auf Höhe des Abwasserpumpwerkes positioniert. Und die Baufenster entsprechend verschoben.

Der Bauausschuss favorisiert Variante 1. Diese Variante ist von der Lage der Grundstücke günstiger für die Stadt Klütz. Des Weiteren muss keine erneute Auslegung der Planung erfolgen. Für diese Anpassung des Planes ist das Einvernehmen mit Herrn Bemarngani und mit der Forstbehörde einzuholen. Danach kann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss von der Stadtvertretung gefasst werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0