25.10.2012 - 11 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 18a für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:

-          der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,

-          der "Dorfstraße" im Nordosten,

-          der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten

-          und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat Herr Wilfried Nix weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

Herr Nix nimmt wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2205&TOLFDNR=62113&selfaction=print