23.10.2012 - 23 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di., 23.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 18a für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortsteil Wichmannsdorf zwischen:
- der nordwestlichen Ufergrenze des Teiches (Flurstück 154) im Nordwesten,
- der "Dorfstraße" im Nordosten,
- der Landstraße 03 (Klütz – Boltenhagen) im Südosten
- und den Acker- bzw. Wiesenflächen (Flurstück 57, 58/2, 59/2) im Südwesten;
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
- Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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