09.10.2012 - 8 Bauleitplanung für die zentrale Ortslage Hohen ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es wird über einen möglichen Geltungsbereich einer Planung über die zentrale Ortslage diskutiert. Dabei ist darauf abgestellt worden, dass es um die Zu- und Abwegung des Erdbeerhofes geht und alle Grundstücke, die unter Einfluss des Erdbeerhofes stehen, mit im Geltungsbereich untersucht werden. Ziel ist es, die Planungshoheit der Gemeinde derart auszulegen, dass hier eine kontrollierte Entwicklung des Erdbeerhofes und der Ortslage sichergestellt werden kann. Herr Glantz möchte seinen Standort erhalten und auch weiterentwickeln. Ziel ist es eine konflicktfreie Lösung und Entwicklung des Ortes zu schaffen. Die Erschließung des Erdbeerhofes aus dem Norden über eine separate Zufahrt ist mit zu untersuchen. Zur Verkehrsführung und nördlichen Erschließung wird noch mal auf das Planungsrecht des B-Plans Nr. 6 abgestellt. Hierüber bestehen verschiedene Auffassungen zur Rechtskraft. Dies ist zu klären. Heutiges Thema ist die zentrale Ortslage. Herr Peplau argumentiert, da bereits Baugenehmigungen erteilt worden sind, dass Rechtskraft des B-Plan Nr. 6 bestehen muss.

 

Frau Dr. Bernier gibt den Hinweis, dass die Nutzung des Erdbeerhofes an seine Grenzen gestoßen ist. Entwicklungen möchte man nicht eindämmen, aber unter Berücksichtigung verschiedener Interessenlagen fördern. Der Bürgermeister empfiehlt die hier vorgeschlagene Bauleitplanung, um der Entwicklung der Ortslagen nicht ewig hinterher zu laufen, sondern mittels der Planungshoheit hier ein Ziel für die Zukunft zu schaffen. Dabei ist die Bauleitplanung auf Kosten der Gemeinde vorerst zu tragen. Um auch Kostenerstattung vom Erdbeerhof Glantz zu erhalten, müssten noch intensive Gespräche geführt werden. Wichtig ist heute die Grundsatzentscheidung, ob die Bauleitplanung gewünscht ist. Es ist Aufgabe der Gemeinde, die Planungshoheit umzusetzen. Dies kostet gegebenenfalls bis zu 60.000,00 € hier für die Ortslage. Wenn sich finanzielle Mitstreiter finden lassen, werden diese auch gebeten, sich auch an den Kosten zu beteiligen. Darüber hinaus sollen mit dem Erdbeerhof Glantz Gespräche zum Bau und zur Nutzung einer Baustraße als Ortsumgehung geführt werden. Für die Erschließung und auch für das ggf. mögliche Einwerben von Fördermitteln ist eine verbindliche Bauleitplanung zwingend Voraussetzung. Frau Dr. Bernier schlägt vor, zu diesem Thema ggf. einen Workshop mit Bürgerbeteiligung stattfinden zu lassen, um die einzelnen Interessen der Ortslage Hohen Wieschendorf zusammen zu tragen. Es bedarf dringend Regelungen hinsichtlich der Arten der Nutzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes und einer verbindlichen Bauleitplanung. Auch auf der Ebene des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Hohen Wieschendorf ist intensiv über die Verkehrsführung zu diskutieren. Frau Dr. Bernier lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung einer Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23  für die zentrale Ortslage Hohen Wieschendorf.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .4

Enthaltung:                                                        .0

 

Zur kommenden Sitzung sind die Kosten der Bauleitplanung anzugeben.

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Anlagen zur Vorlage