27.09.2012 - 6 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anwesend für diese Beschlussvorlage sind Herr Müller, bab Wismar, sowie zwei Vertreter der agri.capital Biogas Zwei Gmbh & Co.KG (Frau Kühne, Herr Wolschek).

 

Herr Müller vom Ingenieurbüro bab erläutert den B-Plan Nr. 12. Herr Schmidt-Hahn hat Einwände gegen die Erweiterung der Biogasanlage. Herr Kohl äußert ebenfalls seine Bedenken zu der Erweiterung der Anlage. Frau Höhne befürchtet zusätzliche Geräuschbelästigung und zusätzliche Belästigung durch zu schnelles Fahren der landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Herr Boge erklärt, dass keine zusätzliche Belastung auf den Ort durch Geruchsbelästigung sowie Geräuschbelästigung (durch zu schnelles Fahren) zukommen wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12. ist nur für die Erhöhung der Lagerkapazität notwendig, ansonsten ist der Landwirt privilegiert Baumaßnahmen im Außenbereich vorzunehmen. Die Bauausschussmitglieder weisen darauf hin, dass Festsetzungen im B-Plan zu treffen sind, bezüglich der Größe und der Höhe des geplanten Silos. Ebenfalls ist eine Festlegung zur umgrenzenden Bepflanzung des B-Plangebietes durch die Gemeinde zu treffen. Frau Höhne hinterfragt den Nutzen für die Gemeinde. Sie sieht momentan keine Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen. Die Bauausschussmitglieder geben zur Anregung, dass eine Vereinbarung mit der agri.capital Biogas Zwei GmbH & Co.KG getroffen werden soll bezüglich einer Gewerbesteuer sowie das sie sich am Bau der Verbindungsstraße K22 - Flimsdorfser Straße mit einem Eigenanteil beteiligen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung  folgenden Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet: Gemeinde/ Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstücke- Nr. 224/4, 224/5 (teilw.), 223/2 (teilw.)

    und 211/2 (teilw.), den Standort der vorhandenen Biogasanlage mit Zufahrt betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt :

    - Planungsrechtliche Sicherung des Standortes der im Betrieb befindlichen Biogasanlage.

- Durch die Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das BHKW leistungsoffen mit der bereits installierten Leistung von 526 KWelt gefahren werden kann. Um die Lagerkapazitäten zu erhöhen soll der Bau einer Siloanlage

      und eines Gärrestbehälters Bestandteil der Planung werden.

2.  Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.    

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .5

davon anwesend:                                          .4

Zustimmung:                                                        .3

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage