17.10.2012 - 14 Diskussion zur Hauptsatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Peplau hinterfragt, wie häufig „laufend“ gemäß § 6 Abs. 3 ist. Es sollte hier zu einer Terminbindung kommen.

Des Weiteren erfragt Herr Peplau, ob in § 6 Abs. 5 Nr. 3 eine andere Formulierung getroffen werden kann, z.B. eine Wertgrenze erlassen oder untergeordnete Bauvorhaben. Frau Schultz erklärt, dass die Begrifflichkeit „untergeordnete Bauvorhaben“ nicht genau deklariert sind und es so wieder zu Missverständnisse kommen kann. Herr Mevius und Herr Peplau schlagen vor, dass der § 6 Abs. 5 Nr. 3 gestrichen werden sollte.

 

Herr Peplau teilt zudem mit, dass die Veröffentlichung von B-Plänen zu regeln ist. Nur eine Veröffentlichung im Internet sei, seiner Ansicht nach, nicht Rechtskonform. Hierzu benennt Herr Peplau die Entscheidungen des OVG Niedersachsen und Brandenburgs. Frau Schultz erklärt, dass auch die Veröffentlichung im Internet möglich ist. Hierzu gibt es einen Kommentar von einem Richter des OVG Mecklenburg-Vorpommerns. Herr Mevius erklärt, dass auch in der Zeitung veröffentlicht werden könnte. Hierbei würden aber Kosten entstehen.

Die Gemeindevertreter einigen sich, dass die Amtsverwaltung eine Kostenübersicht erstellt, worauf dargestellt wird, welche Kosten bei der Bekanntmachung im Internet und in der Zeitung entstehen.

 

Für die Änderung der Hauptsatzung ist eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung  vorzubereiten.

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