06.09.2012 - 11 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Katrin Schmidt
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schultz teilt mit, dass eine Freigabe durch den Landesrechnungshof M-V noch nicht vorliegt. Zudem bedarf es der Änderung des Beschlussvorschlags, hier ist unter Punkt 5: „Entlastung der Leiterin des Eigenbetriebes Kurverwaltung“, Frau Hörl war im Jahr 2011 noch nicht Kurdirektorin, so dass die Formulierung nicht korrekt ist.
Frau Hörl wird das Rederecht erteilt. Frau Hörl teilt mit, dass der Jahresabschluss bereits nach dem Vorliegen des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers von der Gemeindevertretung festgestellt werden kann.
Herr Christian Schmiedeberg lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt.
2. Trotz witterungsbedingt gesunkenen Umsatzerlösen wurde aufgrund von Kosteneinsparungen ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt.
(Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 sah einen Gewinn von TEUR 6 vor.)
3. Eine Freigabe des Landesrechnungshofes M-V liegt noch nicht vor. Gemäß den Grundsätzen des Landesrechnungshofes M-V zur Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz – KPG M-V –kann der Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen Einrichtung bereits nach dem Vorliegen des Bestätigungsvermerkes des Abschlussprüfers von der Gemeindever-
tretung festgestellt werden.
4. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die BDO AG, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
5. Entlastung der Leiter des Eigenbetriebes Kurverwaltung.
