08.08.2012 - 8.1 Vermietung Alte Schmiede

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Krüger informiert über eine Interessentin für eine Wohnung in der Alten Schmiede. Diese Interessenten würde umgehend einziehen wohllen, hat jedoch einen kleinen Hund. Da Interessentin arbeitet bei einem Tierarzt arbeitet und würde den Hund täglich mit zur Arbeit nehmen. Es ist nunmehr zu klären, ob die Haltung eines Hundes in der Wohnung erlaubt ist. Durch die Gemeindevertretung wurde dies in der Vergangenheit abgelehnt. Die Wohnung ist teilweise mit Teppichboden ausgelegt.

Die Mitglieder des Sozialausschusses verständigen sich darauf, dass mit der anderen Mieterin, Frau Gertig, Rücksprache zu halten ist. Es ist unbedingt eine Regelung im Mietvertrag zu treffen. Falls es zu Beschädigungen oder Verunreinigungen durch den Hund gekommen ist, sind diese Schäden zu regulieren bzw. ist die die Kaution einzubehalten.