28.08.2012 - 10 Radweg- Problematik im Ortsteil Beckerwitz

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Bereits bei der Planung zum Bau bemerkt und auch bewusst so ausgeführt ist der kombinierte Geh- und Radweg auf einer Länge von ca. 300 m mit Engpässen versehen, wie Bushaltstelle, Gebäudevorsprünge und Masten.

Hier kommt es auf Grund die Inanspruchnahme durch eine Vielzahl von Radfahrern und Fußgängern zu einer Gefahrensituation. Der Beauftragte des Landes für Radwegenetze hat eine kurze Stellungnahme zum Sachverhalt abgegeben, welche als Anlage 1 beigefügt ist.

Auch Herr Peplau hat eine Stellungnahme vom Landkreis abgefordert, jedoch bisher keine Stellungnahme erhalten.

 

Es ist eindeutig ein beengter Bereich mit ca. 300 m, deshalb ist zu prüfen, ob einer Umwidmung zu gestimmt werden kann.

 

Laut Auskunft des Ministeriums ist eine Rückzahlung der Fördermittel nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung hat jedoch vorab zu prüfen, wann und von wem die Baumaßnahme des kombinierte Rad- und Gehweg gefördert worden ist. An diesen Fördermittelgeber ist mit der Nachfrage heran zu treten, ob bei der angestrebten Umwidmung seitens der Gemeinde, mit einer Förderungsrückzahlung gerechnet werden muss.

 

Herr Peplau erwartet nach wie vor eine Stellungnahme von Herrn Gerbert vom Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Man geht noch mal darauf ein, dass auch schon beim Bau des beengten Bereiches bekannt war.

Leider hat sich aber die Situation verändert; es ist von mehr Begegnungsverkehr auf dem kombinierten Geh- und Radweg durch die mehr gewordenen Radfahrer auszugehen.

 

Frau Bernier erläutert noch einmal, dass sie um Herrn Sievers Unterstützung gebeten hat, um eine Lösungsmöglichkeit zu finden, ohne Fördermittel zurück zahlen zu müssen.

 

Herr van Leeuwen bemängelt, dass das Problem oder diese Informationen viel zu spät an ihn herangetragen worden sind. Er erklärt sich bereit, die Erntehelfer entsprechend zu informieren, künftig die Straße zu befahren, um hier Abhilfe zu schaffen bzw. die Gefahrensituation zu entschärfen.

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Der Bauausschuss stellt den Tagesordnungspunkt zurück.

Die Verwaltung (Ordnungsamt) hat den Sachverhalt neu aufzuarbeiten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen