27.08.2012 - 19.2 Sondernutzungssatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Szibor erfragt, ob für die in der Stadt hängenden Plakate und Schilder Sondernutzungsgebühren erhoben werden bzw. ob es nicht möglich ist, für die Beschilderung Freikarten zu erhalten.

Frau Pardun informiert, dass die Sondernutzung der Stadt Klütz angewandt wird, die Gebühren entsprechend erhoben und dem Stadthaushalt entsprechend zugeführt werden.

Der Bauhof und das Ordnungsamt sind angehalten, nicht genehmigte Schilder und Plakate sofort abzuhängen. Dieses erfolgt auch.

 

Eine Entgegennahme von Freikarten ist nicht ohne Weiteres möglich.

 

Ebenso bereitet eine Beschilderung auf Privateigentum Schwierigkeiten.

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