05.06.2012 - 9.2 Ortseingangsschild Christinenfeld

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jung weist darauf hin, dass das Ortsteingangsschild Ortslage Christinenfeld in Richtung Eulenkrug um ca. 60 Meter verschoben wurde. Die Frage an die Verwaltung ist die Baulastträgerschaft zu prüfen. Ist dieses so ordnungsgemäß genehmigt.