05.06.2012 - 5 B-Plan Nr. 29 "Am Klützer Bach...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Mahnel erläutert die zusätzlichen Ergänzungen resultierend aus der Sitzung der Stadtvertretung am 07.05.2012 und die dazu notwendigen Ergänzungen in der Planzeichnung.

 

Es wurden folgende Festlegungen getroffen:

 

Die Fläche für das Dauerwohnen muss mindestens 60 % betragen, der Flächenanteil für Ferienwohnungen 40  %.

 

Es wird eine Flexibilität für die Wasserfläche hinsichtlich Lage und Größe festgelegt.

 

Zusätzlich werden Festsetzungen zu den Einfriedungen aufgenommen, hier insbesondere, dass Maschendrahtzäune nur in Verbindung mit Hecken auftreten dürfen.  

 

Ein weiteres Problem war die Wendeanlage im Bereich des Jugendklubs Bax. Nach Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb erfüllen kleinere Wendeanlagen nicht mehr den heutigen Stand der Technik, da die Müllfahrzeuge weit über 10 Meter Länge haben. Wendeanlagen müssen hinsichtlich Konzept, Kosten, Funktion und Aussehen auch in die Wohnstraße im Thurow passen. Er weist darauf hin, dass eine kleinere Wendeanlage, sollte sich der Bauausschuss bzw. die Stadtvertretung dafür entscheiden, zukünftig zu Problemen führen kann. Die Verantwortung liegt dann bei dem Planer bzw. der Stadt.

Herr Mahnel stellt deshalb die Variante einer Wendeanlage mit einem Mindestdurchmesser von 22 Metern mittig der 3 Bauplätze vor. In die Wendeanlage soll eine Begrünung aufgenommen werden und mit Natursteinpflaster wie die Straße im Thurow gepflastert werden.

Die technische Planung hat zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen und ist durch die Stadtvertretung zu bestätigen. Dem Wunsch einer Bepflanzung im Innenbereich wird gerne Rechnung getragen. Es führt jedoch dazu, dass die Wendeanlage im Durchmesser dann noch größer wird.

Herr Mahnel empfiehlt eine quadratische Ausbildung des Platzes und zusätzlich PKW-Stellplätze in Verlängerung zur Pumpstation des Zweckverbandes in Richtung Wald vorzusehen.

 

An dieser Stelle erfolgt von den Ausschussmitgliedern der Hinweis, dass die Pumpstation durch den Zweckverband neu zu gestalten ist, um diese attraktiver und ansehnlichern zu machen.

 

Herr Holst lässt über folgende Beschlussvorschläge abstimmen:

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung eine Eck-Variante der Verkehrsfläche innerhalb der Planzeichnung mit Parkplätzen entlang der Verkehrsfläche in Richtung Pumpstation.   

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

 

 

Beschluss:

Darüber hinaus wird der Stadtvertretung empfohlen, für das letzte Haus der 3 Baufenster des städtischen Grundstückes die Giebelständigkeit festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .2

Enthaltung:                                                        .0

 

Es erfolgt der Hinweise, dass die GRZ – Ausnutzung des ersten Grundstückes durch das Planungsbüro zu prüfen ist.

 

 

Festlegung zu den Ausgleichsflächen B-Plan Nr. 29:

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung in der Sitzung am 11.06.2012 folgende Festlegungen zu treffen:

Es erfolgt ein kompletter Abriss der Gebäude auf der ehemaligen Fläche Grundstück Maaß an der Katholischen Kirche.  Die artenschutzrechtlichen Belange können 1 : 1 von der ehemaligen IKN – Fläche auf die Maaßsche Fläche umgesetzt werden. Durch entsprechende Anpflanzungen erfolgt eine Aufwertung der beräumten Fläche.

Es erfolgt die Empfehlung:

- das vorhandene Kleingewässer auszuweiten und entsprechend einzugrünen,

- Anlegen einer Obststreuwiese mit einjährlicher Mahd entlang der Landesstraße,

- Anlagen eines Gehölzbewuchses, teilweise im Bestand, mit zweijähriger Mahd.

 

Grundsätzlich erfolgt eine Nutzung und Pflege derart, dass keine Waldentwicklung unterstützt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

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