05.06.2012 - 7 Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Es erfolgt eine rege Diskussion über die Vorlage.

 

Frau Palm hatte angeregt diese Problematik auch im WTU-Ausschuss zu diskutieren. Ihrer Meinung nach verbleibt der Hauptverkehr aus Dassow kommend in Richtung Boltenhagen und wird also weiterhin die Boltenhagener Straße am meisten frequentieren.

 

Es wird seitens der Ausschussmitglieder auf die breiten Bereich mit starken Schäden im Bereich der Tankstelle, Einfahrt zum Lidl, Einfahrt Feuerwehr bis zur neugestalteten Einfahrt des Kaufhauses Stolz hingewiesen. Hier wird empfohlen, dass dies als Straßenbaulastträger bei dem Land verbleibt. Die Straßenschäden die hier auftreten sind durchaus bekannt. Durch die getätigten jetzigen Baumaßnahmen entlang der Umgehungsstraße, aber auch durch die Regenbautätigkeiten in Boltenhagen.

Sollte der Übertragung stattgegeben werden, wird ein grundhafter Ausbau mindestens in Bauklasse 3 gefordert, da von einer weiteren starken Nutzung dieser Straße, trotz Umgehungsstraße, ausgegangen wird. Der Hauptverkehr bleibt bestehen.

 

Die grundsätzliche Frage, die sich die Ausschussmitglieder stellen ist, muss die Stadt diese Vereinbarung schließen bzw. muss die Stadt diese Straße übernehmen oder können auch andere Vorschläge unterbreitet werden.

Beispielsweise ein Umlenken, dass die Wismarsche Straße als Gemeindestraße abgestuft wird und dafür die Boltenhagener Straße in der Straßenbaulastträgerschaft des Landes verbleibt.     

 

Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast für eine abzustufende Strecke der Landesstraße LO3 laut Anlage.

 

2. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die Übernahmevereinbarung laut Anlage mit dem Leiter des Straßenbauamtes für das Land M-V abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .0

Ablehnung:                                                        .10

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

Damit wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.